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Arbeitsgelegenheiten
(auch Aktivjob oder Ein-Euro-Job)
Rechtlicher Hintergrund
Die Rechtsgrundlage der Tätigkeit ist der § 16d SGB II. Aktivjobber haben die Möglichkeit in einer ausgewählten Betriebsstätte zu arbeiten. Die hamburger arbeit bietet rund 700 Aktivjobs (incl.RISE) an.
Ziel
Ziel des Aktivjobs ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen, um die Chancen auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu verbessern. Im Rahmen der Arbeitsgelegenheit bieten wir Beratungs- und Bildungsangebote zur Berufsorientierung, Hilfe bei der Wohnungssuche, Schulden oder Kinderbetreuung sowie bei der Auswahl der passenden Qualifizierung.
Förderfähiger Personenkreis
- Langzeitarbeitslose Menschen (gem. § 18 SGB III)
- Im Leistungsbezug des SGB II
- Alter: über 25 Jahre / bei Jugendprogrammen 18-25 Jahre
Unser Leistung
- Die Teilnehmer bleiben während des Aktivjobs im Leistungsbezug des SGB II und erhalten für die Arbeit eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,40 € pro Stunde
- Sie haben die Möglichkeit – je nach Erfahrung und Ausbildung – in handwerklichen, hauswirtschaftlichen, verwaltenden oder sozialen Bereichen zu arbeiten
- Sie arbeiten zum Beispiel als Hausmeisterhelfer, Büroassistent oder als Gruppenhilfe , sie nähen, putzen, kochen, tischlern etc. Es gibt eine Vielzahl von Beschäftigungsfeldern in den unterschiedlichen Projekten und hamburger arbeit -Standorten.
Wöchentliche Arbeitszeit
30 Stunden (Teilzeit möglich)
Beschäftigungsdauer - 12 Monate
- Vorheriges Beenden bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit möglich
Weiterbildung
- Es gibt – je nach Aufgabenschwerpunkt – Qualifizierungen, sodass die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten regelmäßig verbessert werden können
- Wir bieten spezielle Berufsorientierungstrainings und individuelle Beratung zur Optimierung der
Bewerbungsunterlagen
- Die Arbeitsvermittlung von komm.pass.arbeit GmbH hilft bei der Suche nach einem regulären Arbeitsplatz nach Ablauf der Beschäftigung bei uns.
Das Beschäftigungsfeld ist per Rechtsvorschrift zusätzlich und im öffentlichen Interesse – die Tätigkeit ist nicht erwerbswirtschaftlich ausgerichtet.
BEISPIELE:
Arbeitsgelegenheit als Hausmeisterhilfe
Arbeitsgelegenheit als kaufmännische Hilfe
Arbeitsgelegenheit als hauswirtschaftliche Hilfe
Arbeitsgelegenheit als Gruppenhilfe






