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Arbeitslosengeld II

Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK)
Entsprechens-Erklärung für 2011

Die HAB Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH hat im Geschäftsjahr 2011 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodexes (HCGK, gültig ab 1.1.2010) eingehalten, die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3–7 des HCGK sowie dessen Unterpunkte).

Von folgenden Punkten wurde abgewichen:

  1. Punkt 3.6 des HCGK: Eine Selbstbehaltklausel ist kein Bestandteil der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Die D&O-Versicherung ist vor Inkrafttreten des Hamburger Corporate Governance Kodexes vereinbart worden.
  2. Punkt 4.3.1 des HCGK: Herr Nauber ist Aufsichtsratsmitglied beim Berufsförderungswerk Hamburg. Die Bestellung erfolgte vor Einführung des HCGK.

Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung
der HAB Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH
Hamburg, 08.03.2012