Aktuell - Leistungen aus dem Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren
Die aktuelle und unerwartete Preisentwicklung auf dem Energiemarkt lässt einen starken Anstieg an Kosten für Strom erwarten. Privathaushalte mit einem geringen Einkommen sind davon besonders hart betroffen. Bei einer drohenden Energiesperre sollen Personen mit einem niedrigeren Einkommen und einem geringen Vermögen, bei denen die gesetzlichen sozialen Sicherungssysteme nicht greifen, durch Leistungen aus einem Härtefallfonds eine finanzielle Unterstützung erhalten, indem ihre Energieschulden anteilig aus dem Fonds beglichen und anteilig vom Energieversorgungsunternehmen erlassen werden. Es handelt sich nicht um einen gesetzlichen Leistungsanspruch, sondern um ein freiwilliges Angebot der FHH, um eine akute Notlage zu beheben.
Die Vorprüfung der Anträge erfolgt durch die Schuldnerberatungsstellen.
Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds sind unter anderem:
- Das Vorliegen von Energieschulden für Wohnräume und eine Unterbrechung der Grundversorgung oder die Ankündigung eines konkreten Termins, an dem die Grundversorgung unterbrochen werden soll (Sperrankündigung);
- Kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Wenn Sie Leistungen beziehen, wenden Sie sich bitte an das jobcenter oder Grundsicherungsamt;
- Haushaltsgemeinschaft verfügt über Nettoeinkommen (inklusive Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz), dass den zweifachen Regelbedarf zuzüglich der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht übersteigt;
- kein verfügbares Vermögen über 4.000 Euro, aus dem die Energieschulden in voller Höhe beglichen werden können
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstellen.
Allgemeine Fragen zum Härtefallfonds werden Ihnen unter der Behördennummer (040) 115 beantwortet.